Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln unsere Offerten und Aufträge für Räumung, Umzug, Entsorgung, Reinigung und verwandte Dienstleistungen.

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Offerten und Aufträge der deine Solutions AG gegenüber Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und die angenommene Offerte gehen diesen AGB vor.

2. Anfrage, Offerte und Vertragsabschluss

Anfragen über die Website, per Telefon oder E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst, wenn die Kundin oder der Kunde eine Offerte schriftlich, auch per E-Mail, annimmt oder wenn die deine Solutions AG den Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Offerten sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig, sofern darin keine andere Frist genannt ist. Danach kann die deine Solutions AG Preise, Termine und Verfügbarkeit neu bestätigen.

3. Leistungen und Leistungsumfang

Wir erbringen die in der angenommenen Offerte beschriebenen Leistungen, insbesondere Räumungen, Haushaltsauflösungen, Umzüge und Transporte, Entsorgung, Umzugs- und Endreinigung sowie Nachlass- oder Wertankauf. Massgeblich sind der schriftlich vereinbarte Umfang, die Angaben zum Objekt, die Zugänglichkeit und die bei der Besichtigung oder Offertstellung erkennbaren Verhältnisse.

4. Preise, Fixpreis und zusätzliche Arbeiten

Alle gegenüber Kundinnen und Kunden genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern die Offerte nichts anderes ausweist. Ein vereinbarter Fixpreis gilt für den beschriebenen Leistungsumfang und die zugrunde gelegten Angaben.

  • wesentlich grössere Mengen oder ein anderer Aufwand als angegeben oder erkennbar
  • gefährliche Stoffe oder Sonderabfälle
  • unzutreffende Angaben zu Stockwerk, Lift oder Zugänglichkeit
  • erschwerte Zufahrt, fehlende Parkmöglichkeiten oder notwendige Bewilligungen
  • Wartezeiten, weil Zugang, Schlüssel oder Freigaben fehlen
  • nachträglich gewünschte Zusatzarbeiten oder behördliche Entsorgungsgebühren

Zusätzliche Leistungen oder Kosten werden vor der Ausführung mit der Kundin oder dem Kunden abgestimmt. Ohne Zustimmung führen wir sie nicht aus; ausgenommen sind dringend erforderliche Schutzmassnahmen zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens.

5. Akontozahlungen und Zahlung

Eine Akontozahlung kann im Einzelfall vereinbart werden, ist aber keine allgemeine Voraussetzung. Höhe, Fälligkeit und Anrechnung müssen in der Offerte oder Auftragsbestätigung stehen.

Rechnungen sind innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Akzeptiert werden Banküberweisung, TWINT und Barzahlung. Die erste Mahnung ist kostenlos. Für jede weitere Mahnung kann, soweit angemessen, eine Mahngebühr von CHF 20 erhoben werden; gesetzlicher Verzugszins und nachgewiesene weitere Inkassokosten bleiben vorbehalten.

6. Mitwirkung der Kundschaft

Die Kundin oder der Kunde sorgt rechtzeitig für Zutritt, Schlüssel, geeignete Zufahrt und Parkmöglichkeiten, notwendige Bewilligungen sowie die Freigabe der zu bearbeitenden Bereiche und Gegenstände. Besondere Risiken, empfindliche Bauteile, verdeckte Mängel und bekannte Gefahren sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Folgen unvollständiger oder unzutreffender Angaben können als Zusatzaufwand verrechnet werden, nachdem sie abgestimmt wurden.

7. Termine und Ereignisse ausserhalb unseres Einflusses

Vereinbarte Termine werden sorgfältig geplant. Können Leistungen wegen Ereignissen ausserhalb unseres zumutbaren Einflusses nicht oder nicht sicher ausgeführt werden, etwa wegen Naturereignissen, behördlicher Anordnungen, Unfällen, Verkehrsunterbrüchen oder unvorhersehbaren Betriebsausfällen, informieren wir unverzüglich und vereinbaren einen Ersatztermin. Muss die deine Solutions AG aus einem solchen Grund verschieben, fällt keine Stornierungsgebühr an. Kundenseitige Absagen oder fehlender Zugang richten sich nach Ziffer 8.

8. Stornierung durch die Kundschaft

Nach Vertragsabschluss kann die Kundin oder der Kunde den Auftrag absagen. Massgeblich ist der Eingang der Absage vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn:

  • mehr als 48 Stunden vorher: kostenlos
  • zwischen 24 und 48 Stunden vorher: nachweisbarer Planungs-, Personal-, Fahrzeug- und Drittaufwand, höchstens 30 % des Auftragswerts
  • weniger als 24 Stunden vorher oder wenn der vereinbarte Zugang nicht möglich ist: nachweisbarer Aufwand, höchstens 50 % des Auftragswerts

Eine Belastung erfolgt nur, soweit Ressourcen verbindlich reserviert wurden oder ein tatsächlicher Aufwand beziehungsweise Drittkosten entstanden sind. Die Kundin oder der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bereits vollständig erbrachte Leistungen bleiben geschuldet. Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben vorbehalten.

9. Eigentum, Verfügungsbefugnis und Wertanrechnung

Die Kundin oder der Kunde bestätigt, Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer der zum Ankauf, zur Verwertung oder Entsorgung freigegebenen Gegenstände zu sein oder darüber rechtmässig verfügen zu dürfen. Ansprüche Dritter sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Ein Ankauf oder eine Wertanrechnung erfolgt nur nach Besichtigung und schriftlicher Vereinbarung und wird in der Offerte oder Abrechnung ausgewiesen.

10. Gefahrstoffe und ausgeschlossene Gegenstände

Asbest und asbestverdächtige Baustoffe, Chemikalien, Waffen und Munition, Medikamente, Gasflaschen sowie andere gefährliche, verbotene oder besonders überwachungsbedürftige Stoffe werden in der Regel nicht übernommen. Eine Bearbeitung ist nur nach vorgängiger schriftlicher Absprache und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich.

11. Subunternehmen

Die deine Solutions AG darf qualifizierte Subunternehmen beiziehen, soweit dies für die fachgerechte und termingerechte Ausführung zweckmässig ist. Gegenüber der Kundschaft bleibt die deine Solutions AG für die vertragsgemässe Leistung verantwortlich.

12. Abnahme, Schäden und Mängel

Die Kundschaft prüft die ausgeführten Leistungen bei Übergabe, soweit dies zumutbar ist. Sichtbare Schäden oder Mängel sollen im Übergabeprotokoll festgehalten oder spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden. Verdeckte Mängel sollen unmittelbar nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. Diese Meldefristen dienen einer raschen Prüfung und Beweissicherung; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die deine Solutions AG erhält Gelegenheit, einen berechtigten Mangel innert angemessener Frist zu beheben.

13. Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie

Die Abnahmegarantie gilt nur für ausdrücklich schriftlich vereinbarte Reinigungsleistungen und den festgelegten Leistungsumfang gemäss Offerte und Übergabeprotokoll. Beanstandungen sind bei der Übergabe, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, zu melden. Bei einer berechtigten Beanstandung reinigen wir die betroffenen Punkte innerhalb angemessener Frist kostenlos nach. Die Abnahmegarantie ist keine Geld-zurück-Garantie und gilt nicht für nicht vereinbarte Arbeiten, bereits vorhandene Schäden, dauerhafte Verfärbungen oder technisch nicht behebbare Zustände.

14. Haftung

Die deine Solutions AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie oder beigezogene Hilfspersonen schuldhaft verursachen. Eine Haftungsbeschränkung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit besteht nicht. Die Kundschaft ist verpflichtet, erkennbare Schäden zu begrenzen und unverzüglich zu melden. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

15. Datenschutz

Personendaten werden gemäss unserer Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht bearbeitet. Die Datenschutzerklärung ist unter /de/datenschutz abrufbar.

16. Änderungen und Teilunwirksamkeit

Änderungen eines konkreten Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dietikon. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

Stand: 27. August 2026

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